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AGB

1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fussballcamps OWL bietet der Anmeldende des Fussballcamps den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Fussballcamps OWl  auf der Homepage www.besserkicken.de

3. Bezahlung

3.1 Fussballcamps OWL
Mit vollständig ausgefüllter Anmeldung bei Fussballcamps OWL erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von 5 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.
Da die Anzahl der Kinder pro Fussballcamp begrenzt ist, kann es sein dass ein Termin bereits voll belegt ist. Sollte der gewünschte Termin schon voll belegt sein, bekommt der Kunde eine Nachricht über seine Position auf der Warteliste und wird kontaktiert, sofern ein Platz frei wird. Selbstverständlich wird erst im Falle eines Nachrückens eine Rechnung erstellt, die dann ebenfalls fristgerecht zu begleichen ist. Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht, behält sich Fussballcamps OWL vor, dass Feriencamp nicht durchzuführen. Dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten wird eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten, lehnt er diese ab, wird in diesem Fall die Teilnahmegebühr zurückerstattet.

3.2 Elitetraining OWL
Das Elitetraining ist nur im Paket buchbar. Bei Neuanmeldung wird eine einmalige Anmeldegebühr von 24,99 Euro zzgl. MwSt. fällig. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Kunde eine Terminübersicht sowie die Rechnung, diese ist im Voraus für das Halbjahr zu begleichen.

4. Rücktritt / Stornierung

4.1 Fussballcamps OWL
Bei Nichtantritt des Kindes kann keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgen. Sie haben in vorgenanntem Fall jedoch die Möglichkeit den Platz an ein anderes Kind oder Geschwisterkind zu vergeben. In Ausnahmefällen, wie Krankheit oder Unfall, durch Nachweis eines ärztlichen Attestes erhält der Teilnehmer einen Gutschein über den gezahlten Betrag, dieser kann in einem der folgenden Camps eingelöst werden. Bei vorzeitigem Abbruch des Fussballcamps durch den Teilnehmer aus gleich welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Im Falle eines Rücktritts fallen Stornokosten in Höhe von 69,00 Euro an.

4.2 Elitetraining OWL
Bei vorzeitigem Austritt des Teilnehmers, aus gleich welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

5. Ablauf
Für die Dauer der Leistung von Fussballcamps OWL überträgt der Kunde der Fussballcamps OWL und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.

6. Haftung
Die Nutzung der Räumlichkeiten am Veranstaltungsort im Rahmen des Fussballcamps erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere übernimmt Fussballcamps OWL keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn diese sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auf dem Trainingsgelände gilt die jeweilige Platz- und Hygieneverordnung. Die Fussballcamps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist Fussballcamps OWL zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens von Fussballcamps OWL nicht.

7. Diebstahl oder Schäden
Die Teilnehmer sind für Kleidung und Eigentum selbst verantwortlich.
Fussballcamps OWL haftet in diesen Fällen nicht.

8. Versicherungen
Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten. Dies betrifft das Talentfördertraining, die Feriencamps sowie anderen Veranstaltungen.

9. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde Fussballcamps OWL, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten Fussballcamps OWL durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

10. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch Fussballcamps OWL, verbreitet und veröffentlicht werden können – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen Werbung.
Es ist Zuschauern untersagt Bild-und Tonaufnahmen sowie Videoaufnahmen von den Veranstaltungen aufzunehmen. Bei Nichteinhaltung behält sich Fussballcamps OWL das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht

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